Was bedeutet „Bevollmächtigung“?
In bestimmten Konstellationen müssen Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland eine bevollmächtigte Person benennen, die Pflichten nach den jeweiligen Gesetzen übernimmt und als Ansprechpartner gegenüber Behörden/Registern fungiert.
- ElektroG: Bevollmächtigung für Pflichten im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte.
- BattG: Bevollmächtigung für Pflichten im Bereich Batterien und Akkumulatoren.
Unser Leistungsumfang
Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Bevollmächtigung gemäß ElektroG und BattG. Keine weiteren Leistungen außerhalb der Bevollmächtigung.
- Übernahme der Rolle als Bevollmächtigter gemäß ElektroG
- Übernahme der Rolle als Bevollmächtigter gemäß BattG
- Kommunikation in deutscher Sprache im Rahmen der Bevollmächtigung
Für wen ist das relevant?
Typischerweise für Hersteller, die Produkte in Deutschland in Verkehr bringen (oder dies planen), aber selbst keine Niederlassung in Deutschland haben und daher eine Bevollmächtigung benötigen.
- Hersteller mit Sitz außerhalb Deutschlands
- Unternehmen mit Bedarf an einem Bevollmächtigten
- Markteintritt oder laufender Betrieb
So läuft es ab
- Kontaktaufnahme per E-Mail:
info@weee.how - Klärung, ob ElektroG, BattG oder beides erforderlich ist
- Vertragliche Bevollmächtigung (je nach Anforderungen schriftlich/elektronisch)
- Umsetzung und laufende Rolle als Bevollmächtigter im vereinbarten Umfang